Herzliche Gratulation!
Zur erfolgreich abgeschlossenen Grundbildung Betreuungsperson in Tagesfamilien 2024
07.März 2026
Grundausbildung Betreuungsperson in Tagesfamilien
Zielpublikum Betreuungspersonen in Tagesfamilien, Vermittler:innen von Tagesfamilien
Voraussetzungen Sprachniveau B2
Diese Grundausbildung setzt sich aus fünf Modulen mit Präsenzunterricht sowie Selbstlernzeit zusammen.
Für die Selbstlernzeit erhalten die Teilnehmer:innen Aufgaben als Vor-oder Nacharbeitung eines Moduls. Die Aufgaben werden entweder per E-Mail der Kursleitung zugesendet (die Teilnehmer:innen erhalten ein Feedback) oder während der Präsenzzeit besprochen.
Modul 1 Betreuungsperson im Fokus: Einstieg und Einordnung
Präsenzzeit: 6 Kursstunden Selbstlernzeit: 1 Stunde
Datum: Samstag, 07. März 2026, 09.00 - 16.00 Uhr (1 Std. Mittagszeit zur freien Verfügung)
Ort noch offen
Modul 2 Gestaltung von Übergängen
Präsenzzeit: 3 Kursstunden Selbstlernzeit: 1 Stunde
Datum: Donnerstag, 12 März 2026, 18.30 - 21.30 Uhr
Ort noch offen
Modul 3 Entwicklung und Begleitung von Kindern &
Modul 4 Verhaltenskodex zur Prävention von Sexuellen Übergriffen
Präsenzzeit: 6 Kursstunden Selbstlernzeit: 2 Stunden
Datum: Samstag, 21. März 2026, 09.00 - 16.00 Uhr (1 Std. Mittagszeit zur freien Verfügung)
Ort noch offen
Modul 5 Kommunikation
Präsenzzeit: 6 Kursstunden Selbstlernzeit: 2 Stunden
Datum: Samstag, 02.Mai 2026, 09.00 - 16.00 Uhr (1 Std. Mittagszeit zur freien Verfügung)
Ort: noch offen
Anmeldung und Informationen unter 034 413 04 58 oder finanzen@tfo-untereemme.ch
Kosten
Grundkurs Tageskinderbetreuung bei Buchung des kompletten Kurses:
CHF 660.00 / 985.00 (für Nicht-Mitglieder einer TFO )
Grundkurs Tageskinderbetreuung bei Buchung einzelner Module
pro Modul 1 oder 5: CHF 195.00 / CHF 250.00 (für Nicht-Mitglieder einer TFO )
pro Modul 2 oder 3 oder 4: CHF 100.00 / CHF 170.00 (für Nicht-Mitglieder einer TFO )
Für Betreuungspersonen der TFO Untere Emme-Mittelland übernimmt der Verein die Ausbildungskosten.
Für Abmeldungen oder Fernbleiben nach Anmeldeschluss werden Ihnen die vollen Kurskosten verrechnet. Im Krankheitsfall werden Sie mit einem Arztzeugnis von den Kosten befreit.
Kündigt die Betreuungsperson innerhalb eines Jahres nach Absolvierung des Grundkurses, müssen die Kurskosten zurückerstattet werden, d.h. sie werden vom letzten Monatslohn abgezogen oder in Rechnung gestellt.